§1 Geltungsbereich
Vertragsgegenstand und Anwendbarkeit
Diese Nutzungsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Volteagence (Verfahrenstechnik für Optimierte Logistik und Technische Energie-Anlagen) und ihren Kunden bei der Erbringung von Energieaudits, der Implementierung von Energiemanagementsystemen nach ISO 50001 sowie der damit verbundenen technischen Beratung. Sie gelten ausschließlich für Unternehmen im Sinne des § 14 BGB.
§2 Leistungsumfang
Technische und rechtliche Beratungsleistungen
Gegenstand der vertraglichen Leistungen ist die fachkundige Durchführung von Energieaudits gemäß EDL-G, die Unterstützung bei der Einführung und Zertifizierung von Energiemanagementsystemen nach ISO 50001:2018 sowie die Analyse und Optimierung verfahrenstechnischer Prozesse. Die konkreten Leistungen werden in einer separaten Leistungsbeschreibung je Projekt festgelegt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§3 Pflichten des Auftraggebers
Mitwirkung und Informationsbereitstellung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Energieaudits oder der Systemimplementierung erforderlichen Unterlagen, Daten und Zugänge zu den Betriebsstätten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere Energieverbrauchsdaten, technische Anlagenpläne, Prozessbeschreibungen und relevante Genehmigungsbescheide. Bei Verzögerungen durch unzureichende Mitwirkung verschieben sich die vereinbarten Fristen entsprechend.
§4 Haftung
Beschränkung der Verantwortlichkeit
Die Volteagence haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt, der aus dem konkreten Beratungsauftrag entstehen kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten betroffen sind. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
§5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Honorarvereinbarung und Rechnungsstellung
Die Vergütung für die erbrachten Leistungen wird auf Basis eines schriftlichen Angebots oder einer individuellen Honorarvereinbarung festgelegt. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 BGB berechnet. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§6 Kündigung und Vertragsbeendigung
Außerordentliche und ordentliche Kündigung
Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz schriftlicher Mahnung seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt oder die Volteagence gegen gesetzliche Vorschriften zur Datensicherheit verstößt. Die ordentliche Kündigung ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung vereinbart wurde. Bereits erbrachte Leistungen sind auch im Falle einer außerordentlichen Kündigung zu vergüten.
§7 Datenschutz und Vertraulichkeit
Umgang mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie personenbezogenen Daten gemäß der DSGVO vertraulich zu behandeln. Die Volteagence verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers oder auf Grundlage einer gesetzlichen Verpflichtung. Näheres regelt die separate Datenschutzerklärung.
§8 Schlussbestimmungen
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.